Ja, wenn Ihr Gebot zu Auktionsende das höchste ist und über dem Mindestpreis liegt, gehört das Fahrzeug Ihnen. Wenn Ihr Gebot das höchste ist und über dem Mindestpreis liegt, sind sie sowohl berechtigt als auch verpflichtet das Fahrzeug zu übernehmen. Wenn die Gebote für ein Fahrzeug nicht den Mindestpreis erreichen und es deshalb nicht verkauft wird, bleibt Ihre Chance, das Fahrzeug zu erhalten, weiterhin bestehen. Nach der Auktion kontaktieren wir den Verkäufer und fragen nach, ob er das Fahrzeug zum Höchstgebot verkaufen möchte, obwohl es unter dem Mindestpreis liegt. Deshalb ist es in jedem Fall vorteilhaft Höchstbieter zu sein, auch wenn Ihr Gebot unter dem Mindestpreis liegt.
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