1.1 | Verwender, Geltungsbereich | 1.1.1 | Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) ist die Autorola GmbH (Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 129967). Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist die Regelung des Verkaufs von beweglichen Sachen vom Verwender, von Unternehmern oder Privatpersonen (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) an Personen, die ebenfalls Unternehmer sind (nachfolgend „Käufer“ genannt). Der Kauf wird über die Internetplattform der Autorola GmbH, auf www.autorola.de angebahnt und geschlossen. Diese Geschäftsbedingungen bilden die rechtliche Grundlage zwischen Autorola GmbH, Verkäufer und Käufer („Vertragsparteien“). Wird in den Klauseln dieser Geschäftsbedingungen auf „Fahrzeuge“ Bezug genommen, sind damit auch andere in den Auktionen angebotene Sachen gemeint. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für Angebote aus dem Ausland ("Internationale Auktionen") gelten die AGB der jeweiligen Autorola-Landesgesellschaft, unabhängig vom Sitz der an der Auktion beteiligten Parteien. Es gelten grundsätzlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In den Fällen, wo spezielle Geschäftsbedingungen bestehen, werden diese in der jeweiligen Auktion gesondert erklärt und gegebenenfalls werden diese Spezialauktionsbedingungen wirksam und haben Vorrang vor den Allgemeinen Auktionsbedingungen. Die Autorola GmbH ist zur Änderung dieser Geschäftsbedingungen berechtigt und wird in diesem Fall den Benutzer per Bekanntmachung darüber informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern ihnen der Benutzer nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntmachung widersprochen hat. | 1.2 | Freistellung | 1.2.1 | Der Benutzer der Internetplattform stellt die Autorola GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Benutzer oder sonstige Dritte gegenüber der Autorola GmbH wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Benutzer der Website eingestellten Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Website der Autorola GmbH geltend machen. Der Benutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der Autorola GmbH einschließlich sämtlicher Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Benutzer nicht zu vertreten ist. |
2 | Registrierung, Nutzung der Internetplattform |
2.1 | Registrierungsvorgang | 2.1.1 | Um alle Dienste der Autorola GmbH nutzen zu können, muss sich ein Benutzer registrieren. Ein Anspruch auf Registrierung bei der Autorola GmbH besteht nicht. Die Registrierung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Benutzerkontos und der Einverständniserklärung zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen. Mit der Registrierung kommt zwischen der Autorola GmbH und dem „Benutzer“ ein Vertrag über die Nutzung der Internetplattform Autorola.de zustande. Die von der Autorola GmbH bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Tritt bei dem Benutzer nach der Registrierung eine Datenänderung ein, so ist dieser Benutzer verpflichtet, umgehend die Änderung der Autorola GmbH mitzuteilen. Bei der Registrierung wählt der Benutzer einen Benutzernamen und ein Passwort. Der Benutzername darf nicht Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte. Das Passwort muss geheim gehalten werden. Der Benutzer haftet für Fälle von Missbrauch von Benutzername und Passwort. Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar. | 2.2 | Nutzung der Internetplattform | 2.2.1 | Auf der Internetplattform und anderen Websites der Autorola GmbH können sich Links zu anderen Seiten im Internet befinden. Die Autorola GmbH hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Seiten, auf die verlinkt wird. Die Autorola GmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen und distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten solcher Seiten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Routinen in Verbindung mit der Nutzung der Website der Autorola GmbH zu verwenden, die das Funktionieren der Internetplattform stören können. Der Benutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur zur Folge haben können. Die auf der Internetplattform der Autorola GmbH abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für Kopien durch „Robot/Crawler“-Suchmaschinentechnologien, „Screen Scraping“ oder durch sonstige automatische Mechanismen. Das Layout der Websites der Autorola GmbH darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Autorola GmbH vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden. Der Benutzer räumt der Autorola GmbH ein unwiderrufliches, einfaches, räumlich unbeschränktes Recht ein, alle von ihm eingestellten Daten, also insbesondere Fotos und Texte, im Rahmen der Auktion zu verwenden, insbesondere öffentlich zugänglich zu machen und bearbeiten zu dürfen. | 2.3 | Sperrung | 2.3.1 | Die Autorola GmbH kann das Benutzerkonto jederzeit sperren, insbesondere bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Spezialauktionsbedingungen. Sobald ein Benutzerkonto gesperrt worden ist, darf dieser Benutzer die Websites der Autorola GmbH nicht mehr nutzen und ohne ausdrückliche Zustimmung von der Autorola GmbH sich nicht erneut anmelden. | 2.4 | Kündigung | 2.4.1 | Der Benutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung bzw. eine E-Mail an kundencenter@autorola.de. |
3 | Zustandekommen eines Vertrages im Rahmen der Auktionen |
3.1 | Grundsätze für Autorola Auktionen | 3.1.1 | Benutzer dürfen den Verlauf der Auktion nicht durch Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Benutzerkontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter während der Angebotsdauer untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben. Es ist verboten, Sachen anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen Sachen weder beschrieben noch angeboten werden, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. | 3.2 | Verlauf der Auktionen | 3.2.1 | Beginn und Ende sowie der Verlauf der Auktion werden von der Autorola GmbH gesteuert. Die Autorola GmbH behält sich das Recht vor, geplante Auktionen ausfallen zu lassen oder zu ändern. Die Autorola GmbH ist nur im Ausnahmefall berechtigt, Auktionen ohne weitere Begründung zu annullieren, ohne dass hieraus ein rechtlicher Anspruch der Benutzer erhoben werden kann. Das Annullieren kann sowohl vor als auch während der Auktion erfolgen. | 3.3 | Einstellen von Sachen – Beschreibung | 3.3.1 | Sofern die Autorola GmbH Verkäufer ist, werden die Sachen auf der Basis einer, durch einen beauftragten Dienstleisters erstellten Beschreibung angeboten, ohne dass die Autorola GmbH sie selbst einer zweiten Begutachtung unterzieht. Der Verkäufer hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen und muss sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß und dem tatsächlichen Zustand entsprechend angeben. Des Weiteren muss er die Benutzer über das Eigentum an der angebotenen Sache, seine Verfügungsbefugnis und die Einzelheiten der Zahlung und Abholung vollständig informieren. Der Verkäufer ist darüber hinaus verpflichtet anzugeben, ob es irgendwelche Forderungen in Bezug auf die Sache gibt. Die Beschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte anderer verletzen und müssen sich ausschließlich auf das Angebot beziehen (Originalbilder). Die Beschreibungen, Zeichnungen und Bilder dürfen keine Werbung für andere als die angebotene Ware enthalten, insbesondere nicht durch Links auf die eigene Homepage, Angabe von Telefonnummern, etc. | 3.4 | Beschreibungsdifferenz | 3.4.1 | Sind vom Verkäufer beschriebene Mängel der angebotenen Sache aus der Sicht des Käufers erheblicher als angegeben, so kann die Autorola GmbH einen Gutachter einschalten, dessen Entscheidung für die Vertragspartner Bindungswirkung hat. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten dessen, der eine festgestellte oder nicht festgestellte Abweichung zu vertreten hat; liegt also keine oder nur eine unerhebliche Abweichung vor, so gehen die anfallenden Kosten zu Lasten des Käufers. Fehlbeschreibungen, aufgrund derer die Sache einem um bis zu € 300,-- geminderten Wert hat, gelten als unerheblich und werden nicht berücksichtigt. Zusätzlich gilt Ziff. 4.3.1.. | 3.5 | Einstellen der Sache | 3.5.1 | Mit der Einstellung einer Sache auf den Websites von der Autorola GmbH erklärt der Verkäufer vorweg seine verbindliche Annahme des Höchstgebots des Bieters bei Ablauf der Angebotszeit, sofern ein dem Mindestpreis entsprechendes Gebot abgegeben wurde. Der Verkäufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, seine angebotene Sache bei Ausbleiben höherer Gebote an den Bieter zu veräußern. | 3.6 | Bieterregeln, Bindungsfrist | 3.6.1 | Der Bieter gibt durch Eingabe eines Betrags im Rahmen der Angebotsfrist ein Gebot ab, die Angebotsfrist beinhaltet ggf. auch Nachverhandlungen. Geben zwei Bieter dasselbe Gebot ab, gilt das zuerst abgegebene Gebot als Höchstgebot. Der Bieter ist (mit den nachfolgend beschriebenen Ausnahmen) solange an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot eines anderen erlischt. Wird der Bieter nicht überboten oder kommt ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden aus von Autorola nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande (etwa durch Anfechtung oder Zahlungsverweigerung des Höchstbietenden) oder ist der Mindestpreis nicht erreicht, so gilt das Gebot, sofern nicht durch gesonderte Regeln anders vereinbart, bis zum Ablauf von 48 Stunden nach Ende der Online-Auktion. Bereits abgegebene Gebote können nicht verringert oder annulliert werden, es sei denn, der Bieter ist dazu gesetzlich berechtigt, etwa durch die Anfechtungsregeln des BGB. Alle abgegebenen Gebote werden von der Autorola GmbH registriert und gespeichert. Wenn Zweifelsfragen zu Geboten entstehen, werden diese für die Vertragsparteien bindend durch die Autorola GmbH entschieden. Für nicht online verkaufte Fahrzeuge führt Autorola ggf. einen Nachhandel an die Höchstbietenden durch. Für diesen Nachhandel gilt die aktuelle Preisliste sowie Ziff. 6.3.1. | 3.7 | Kaufvertrag | 3.7.1 | Mit Ende der Online-Auktion wird, sofern der Mindestpreis erreicht ist, zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag geschlossen, dessen Rechte und Pflichten sich insbesondere nach Ziff. 4, 5 und 6 dieser Geschäftsbedingungen richten. Beim Kauf einer Sache versendet Autorola die Kaufverträge an Käufer und Verkäufer. Der von der Autorola GmbH versandte Vertrag muss auf Korrektheit geprüft werden. Die Verträge befinden sich zeitgleich im jeweiligen Nutzerkonto auf Autorola.de. |
4 | Abholung und Untersuchungsrecht des Käufers |
4.1 | Ort | 4.1.1 | Gekaufte Sachen sind vom Käufer auf dessen Kosten am vom Verkäufer, dem in der Verkaufsmeldung oder dem auf der Website angegebenen Standort des Fahrzeugs abzuholen. Die Standortadresse wird durch den Verkäufer mitgeteilt, wird keine andere Adresse im Bereich der genannten Postleitzahl angegeben, wird das Fahrzeug an der Adresse des Verkäufers abgeholt. | 4.2 | Abholungsfrist / Pauschalierter Schadensersatz | 4.2.1 | Bei allen Fahrzeugen hat die Abholung durch den Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der „Freigabeerklärung“ bei dem angegebenen Ort zu erfolgen. Die Freigabeerklärung erfolgt in der Regel unmittelbar nach Eingang der Zahlung des Kaufpreises. Bei Fahrzeugen ohne Zahlungshandling durch die Autorola GmbH erfolgt die Abholung durch den Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der von der Autorola GmbH versendeten elektronischen Kaufverträge. Bei Nichtbeachtung dieser Bedingung behält sich die Autorola GmbH das Recht vor, aufgrund des Verzugs (siehe Zahlungsfristen lt. Vertrag sowie Fälligkeitsdatum lt. Rechnung) den Kauf zu annullieren und das Fahrzeug anderweitig zu vermarkten. Dem Käufer werden nach vorheriger Mahnung unter Hinweis auf diesen pauschalierten Schadensersatz die Auktionsgebühren, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 250,-- zzgl. MwSt., ggf. der Mindererlös aus nachfolgendem Verkauf sowie ggf. Standkosten beim Standorthändler in Rechnung gestellt. Dem Käufer wird gestattet nachzuweisen, dass der Autorola GmbH ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. | 4.3 | Mängelgewährleistungsansprüche des Käufers | 4.3.1 | Grundsatz / Untersuchung Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt grundsätzlich „gekauft wie besehen“, d.h. unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Der Käufer ist entsprechend verpflichtet, das Fahrzeug vor Entgegennahme gründlich daraufhin zu untersuchen, ob es der Fahrzeugbeschreibung im Rahmen der Auktion entspricht. Erkennbare, wertmindernde Mängel, sind unverzüglich vor Ort und innerhalb von 48 Stunden gegenüber dem Verkäufer und der Autorola GmbH zu rügen. Die Mängelrüge gegenüber der Autorola GmbH hat vorab telefonisch unter +49(0)40180370-0 oder per Telefax an +49 (0)40 18037099 oder per E-Mail an kundencenter@autorola.de und nachfolgend unverzüglich schriftlich zu erfolgen, falls nicht per Telefax gerügt wurde. Das Fahrzeug bleibt am Standort. Sollte das Fahrzeug Abweichungen von der Fahrzeugbeschreibung aufweisen, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung vor Abholung nicht erkennbar waren, so sind solche Mängel gegenüber Autorola binnen 5 Werktagen durch Vorlage eines TÜV- oder DEKRA-Gutachtens zu belegen. Das Gutachten hat Angaben darüber zu enthalten, ob der versteckte Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Erstattet werden kann nur der Fahrzeugminderwert laut Gutachten abzüglich eines Betrags in Höhe von € 300,--. Wird das Fahrzeug auf „eigene Achse“ abgeholt und mehr als 100 km gefahren, werden keine Ansprüche berücksichtigt. Zusätzlich gilt Ziff. 3.4. und hinsichtlich des Abzugs in Höhe von € 300,-- Ziff. 7. | 4.3.2 | Minderung Im Falle einer erheblichen Beschreibungsdifferenz gelten Ziff. 3.4 und Ziff. 4.3.1. Unberührt bleibt Ziff. 7. |
5 | Weitere Rechte und Pflichten der Parteien |
5.1 | Gefahr- und Eigentumsübergang | 5.1.1 | Bei allen, durch die Autorola GmbH verkauften Fahrzeuge, wird die Autorola GmbH dem Käufer unmittelbar nach Eingang der Zahlung des Kaufpreises eine "Freigabeerklärung" zukommen lassen (vgl. Ziff. 4.2.1). Der Käufer und Autorola sind sich darüber einig, dass das Eigentum an dem jeweils verkauften Fahrzeug auf den Käufer übergehen soll. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass Autorola mit der vorstehend angesprochenen Freigabeerklärung den Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs gegen den jeweiligen Verwahrer an den Käufer abtritt, der Käufer nimmt diese Abtretung an. Mit der durch Erhalt der Freigabeerklärung durchgeführten Übergabe des Fahrzeugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache auf den Käufer oder dessen Vertreter über. Soweit Autorola durch die zufällige Verschlechterung und/oder den zufälligen Untergang einer Sache Leistungsansprüche gegen eine Versicherung entstehen sollten, so werden solche nur für den Fall eines solchen Entstehens an Erfüllung statt an den Käufer abgetreten. Der Käufer nimmt für diesen Fall die Abtretung an. Sofern die Autorola GmbH nicht Verkäufer der Sache ist, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache mit der tatsächlichen Übergabe der Sache an den Käufer oder dessen Vertreter über. | 5.2 | Pflichten des Verkäufers | 5.2.1 | Die Ausstattungsangaben der zu verkaufenden Sachen und die Zustandsbeschreibungen wurden vom Verkäufer bzw. den von ihm beauftragten Gutachtern nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und in die Beschreibungen aufgenommen. | 5.3 | Rechte des Verkäufers | 5.3.1 | Der Verkäufer ist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, wenn der Käufer über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht, seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde. Wird die verkaufte Sache vor dem Gefahrübergang auf den Käufer ohne Verschulden des Verkäufers beschädigt oder geht sie unter, ist der Verkäufer berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer den Käufer unverzüglich die Beschädigung oder den Untergang anzeigt und dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nach dem Rücktritt und der Rückzahlung des Kaufpreises nicht. |
6 | Kaufpreis, Bezahlung, Gebühren |
6.1 | Kaufpreis und Besteuerung | 6.1.1 | Käufer aus der Bundesrepublik Deutschland Der Kaufpreis entspricht dem höchsten Bieterangebot und enthält – sofern nicht in der Verkaufsbeschreibung ausdrücklich für das betreffende Fahrzeug etwas anderes angeführt wird – die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Umsatzsteuer (Brutto-Kaufpreis) in jeweils gesetzlicher Höhe. Der Verkäufer wird bei deutschen Käufern eine ordnungsgemäße Rechnung mit dem Netto-Kaufpreis und der offen ausgewiesenen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erteilen. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn es sich um einen Verkauf handelt, der der Differenzbesteuerung nach §25a Umsatzsteuergesetz unterliegt. | 6.1.2 | Käufer aus EU-Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Käufer aus anderen EU-Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen vor ihrer Angebotsabgabe auf umsatzsteuerrechtlich regelbesteuerte Sachen ihre ihnen erteilte gültige Internationale Umsatzsteueridentifikationsnummer dem Verkäufer schriftlich mitteilen. Darüber hinaus ist die Autorola GmbH verpflichtet vom Käufer die im Folgenden aufgeführten Dokumente als Nachweis für die unverzügliche Verbringung in einen anderen EU-Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einzufordern. Jeder Käufer ist dazu verpflichtet vor dem Erhalt der Freigabeerklärung zur Abholung des ersteigerten Fahrzeuges die per Mail erhaltene Exportdeklaration vollständig ausgefüllt an die Autorola GmbH zu senden sowie den auf der Rechnung (Netto Fahrzeugwert, Gebühren und VAT-Sicherheit i. H. v. 19%) angegebenen Gesamtbetrag an die Autorola GmbH zu überweisen. Danach erhält der Käufer eine Freigabeerklärung für das ersteigerte Fahrzeug. Nach Verbringung in einen anderen EU-Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind folgende Unterlagen an die Autorola GmbH zu senden: - Bei Selbstabholung, die Kopie der Zulassungspapiere für das Fahrzeug im entsprechenden Empfängerland des Käufers oder CMR-Dokumente sowie die Personalausweiskopie der zur Abholung beauftragten Person. - Bei Abholung durch eine Spedition die CMR-Dokumente oder der Frachtbrief. Nach Erhalt und Prüfung der Dokumente auf Vollständigkeit und Korrektheit wird die Autorola GmbH, die VAT-Sicherheit i. H. v. 19%, die beim Erwerb mit auf der Rechnung aufgeführt ist, umgehend zurückerstatten. Wird innerhalb von 3 Monaten kein ausreichender Nachweis durch den Käufer für den Export in das entsprechenden Empfängerland erbracht, muss die Autorola GmbH davon ausgehen, dass das Fahrzeug nicht ins EU-Ausland verbracht worden ist und wird anstelle der Innergemeinschaftlichen Lieferung eine Rechnung incl. VAT erstellen und die VAT an das deutsche Finanzamt abführen. | 6.1.3 | Käufer aus Nicht-EU-Staaten (Drittländern) Käufer aus Nicht-EU-Staaten (Drittländern) müssen auf den Kaufpreis der Sache einen Sicherheitseinbehalt in Höhe des jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuersatzes an den Verkäufer bezahlen. Dieser Sicherheitseinbehalt wird dem Käufer unverzüglich erstattet, sobald zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass die umsatzsteuerrechtlich regelbesteuert gekaufte Sache die EU-Staaten verlassen hat. Nach Erhalt des Formulars wird der Sicherungsbetrag unmittelbar an den Käufer erstattet. Der Anspruch auf Auszahlung des Sicherungseinbehalts ist nur mit Zustimmung des Verkäufers abtretbar. | 6.2 | Bezahlung | 6.2.1 | Alle durch die Autorola GmbH verkauften Fahrzeuge werden durch die Autorola GmbH, Gasstraße 18, Haus 5, 22761 Hamburg brutto fakturiert. Der Kaufpreis ist vor Abholung in voller Höhe per Überweisung an die Autorola GmbH zu bezahlen. Die Bezahlung muss per Überweisung innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt Zuschlages erfolgen. Fahrzeuge, die innerhalb dieses Zeitraums nicht bezahlt sind, können durch die Autorola GmbH anderweitig vermarktet werden. Autorola sendet dem Käufer schriftlich eine letzte Zahlungsaufforderung mit einer Frist von 1 Werktag sowie dem Hinweis auf die anderweitige Vermarktung und die daraus zu tragenden Differenzen und Mehraufwendungen. Evtl. anfallende Bankgebühren werden vom Käufer bezahlt. Die Kaufsumme muss, sofern der Verkäufer nicht die Autorola GmbH ist, vom Käufer bei Lieferung gegen die gleichzeitige Übergabe des Fahrzeuges, der Zulassungsbescheinigung und etwaigen anderen Papieren, die zum Fahrzeug gehören, bezahlt werden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. | 6.3 | Gebühren | 6.3.1 | Käufer und Verkäufer tragen jeweils Auktionsgebühren, deren Höhe sich nach der jeweils aktuellen Preisliste richtet. Bei einem Verkauf von Fahrzeugen ins Ausland berechnet die Autorola GmbH eine Exportgebühr in Höhe von € 250,-- zzgl. MwSt., die der Käufer zu entrichten hat. Die Gebühren sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Sie können durch Überweisung beglichen werden. Im Rechnungsbetrag ist die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer enthalten und ausgewiesen. Die Rechnungssstellung erfolgt per Post. Gleichzeitig wird die Rechnung auch in dem jeweiligen Online Benutzer Konto zu Verfügung gestellt und kann von dort ausgedruckt werden. Es gilt Ziff. 6.2, darüber hinaus kommt der Benutzer ohne weitere Mahnung nach einem Zeitablauf von zwei Wochen nach Rechnungsdatum in Verzug. Dem jeweiligen Vertragspartner wird die von ihm an Autorola zu entrichtende Gebühr gutgeschrieben, wenn der andere Vertragspartner den über die Website der Autorola GmbH geschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. |
7.1 | Haftungsbeschränkung | 7.1.1 | In jedem Fall haftet die Autorola GmbH auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Autorola GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Autorola GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die sich aus dieser Ziffer ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Autorola GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. |
8.1 | Rechtswahl und Gerichtsstand | 8.1.1 | Erfüllungsort und Gerichtsstand zwischen Verkäufer/Käufer ist der Sitz des Verkäufers, und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Sind die Vertragsparteien Unternehmer, so findet auf die, zwischen ihnen auf der Internetplattform der Autorola GmbH abgeschlossenen Verträgen, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten mit der Autorola GmbH ist Hamburg. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so entbindet dies den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung der gekauften Waren und der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen. Auch wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am Nächsten kommt. Die Rechte des Käufers aus dem geschlossenen Kaufvertrag sind nicht abtretbar. Hamburg, 01. Januar 2018 |
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